Die EU-Kommission hat neue ErP- und Energielabel-Richtlinien für LED-Produkte vorgeschlagen, um die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Was ist ErP?
ErP ist die Abkürzung für Energy-related Products. Es bezieht sich auch auf die Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) 2009/125/EG, die die alte Richtlinie über energiebetriebene Produkte (EuP) im November 2009 ersetzte. Die ursprüngliche EuP wurde 2005 in Gebrauch genommen, um die Anforderungen des Kioto-Abkommens zur Reduzierung zu erfüllen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß.
Die ErP erweiterte die Palette der Produkte, die von EuP erfasst wurden. Früher nur direkt energieverbrauchend (oder mit) Produkte wurden abgedeckt. Jetzt umfasst die ErP-Richtlinie auch energiebezogene Produkte. Das können zum Beispiel wassersparende Wasserhähne etc. sein.
Die Idee ist, die gesamte Produktlieferkette abzudecken: Designphase, Produktion, Transport, Verpackung, Lagerung usw.
Die früheren ErP-Richtlinien EG 244/2009, EG 245/2009, EU 1194/2012 und Energiekennzeichnungsrichtlinie EU 874/2012 sind seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Kürzlich hat die Europäische Kommission diese Vorschriften überprüft und die technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte von Beleuchtungsprodukten sowie das reale Nutzerverhalten analysiert und neue ErP-Richtlinien EU 2019/2020 und Energielabel-Richtlinie EU 2019/2015 erlassen.
Zeitachse der neuen ErP- und Energielabel-Richtlinien
Neue ErP-Richtlinie (EU) 2019/2020
- Datum des Inkrafttretens der Verordnung: 2019.12.25
- Zeitpunkt der Umsetzung der Verordnung: 2021.09.01
- Alte Verordnungen und deren Ablaufzeit: (EG) 244/2009, (EG) 245/2009 & (EU) 1194/2012 werden ab dem 2021.09.01 ungültig
Neue Energieeffizienzkennzeichnungsverordnung (EU) 2019/2015
- Datum des Inkrafttretens der Verordnung: 2019.12.25
- Zeitpunkt der Umsetzung der Verordnung: 2021.09.01
- Die alten Verordnungen und deren Ablaufzeit: (EU) Nr. 874/2012 wird ab dem 2021.09.01 ungültig, das Energieeffizienzlabel von Lampen wird ab dem 2019.12.25 ungültig
Neuer Geltungsbereich der ErP-Richtlinie
Diese Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von fest
(a) Lichtquellen;
(b) separate Vorschaltgeräte.
Die Anforderungen gelten auch für Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte, die in einem umschließenden Produkt in Verkehr gebracht werden.
Definition von Lichtquellen
„Lichtquelle“ bezeichnet ein elektrisch betriebenes Produkt, das dazu bestimmt ist, Licht oder beides mit allen folgenden optischen Eigenschaften zu emittieren oder, im Falle einer nicht-glühenden Lichtquelle, möglicherweise so einzustellen, dass es Licht oder beides ausstrahlt:
(a) Chromatizitätskoordinaten x und y im Bereich
(Hinweis: nur weißes Licht in diesem Bereich, rotes/grünes/blaues/gelbes/rosa Licht nicht)
0,270 < x < 0,530 und 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,2199 < y < – 2,3172 x2 + 2,3653 x – 0,1595;
(b) einen Lichtstrom von < 500 Lumen pro mm2 projizierter Lichtaustrittsfläche gemäß Anhang I;
(c) einen Lichtstrom zwischen 60 und 82 000 Lumen;
(d) einen Farbwiedergabeindex (CRI) > 0;
die Glüh-, Fluoreszenz-, Hochintensitätsentladung, anorganische Leuchtdioden (LED) oder organische Leuchtdioden (OLED) oder deren Kombinationen als Beleuchtungstechnologie verwenden und die als Lichtquelle gemäß dem Verfahren von Anhang IV verifiziert werden können.
Natriumhochdrucklichtquellen (HPS), die Bedingung (a) nicht erfüllen, gelten für die Zwecke dieser Verordnung als Lichtquellen.
Zu den Lichtquellen gehören nicht:
(a) LED-Chips oder LED-Chips;
(b) LED-Pakete;
(c) Produkte mit Lichtquelle(n), aus denen diese Lichtquelle(n) zur Überprüfung entfernt werden können;
(d) lichtemittierende Teile, die in einer Lichtquelle enthalten sind, von der diese Teile nicht zur Verifizierung als Lichtquelle entfernt werden können;
Vorschaltgerät-Definition
„Betriebsgerät“ bezeichnet ein oder mehrere Geräte, die physisch in eine Lichtquelle integriert sein können oder nicht, die dazu bestimmt sind, das Stromnetz für das elektrische Format vorzubereiten, das von einer oder mehreren spezifischen Lichtquellen innerhalb der durch elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit festgelegten Randbedingungen benötigt wird . Dies kann das Transformieren der Versorgungs- und Startspannung, das Begrenzen des Betriebs- und Vorheizstroms, das Verhindern des Kaltstarts, das Korrigieren des Leistungsfaktors und/oder das Reduzieren von Funkstörungen umfassen.
Der Begriff „Betriebsgeräte“ umfasst keine Stromversorgungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission (14). Der Begriff umfasst auch keine Beleuchtungssteuerungsteile und Nichtbeleuchtungsteile (wie in Anhang I definiert), obwohl solche Teile physisch in ein Betriebsgerät integriert oder zusammen als ein einzelnes Produkt vermarktet werden können.
Ein Power over Ethernet (PoE) Switch ist kein Betriebsgerät im Sinne dieser Verordnung. „Power-over-Ethernet-Switch“ oder „PoE-Switch“ bezeichnet Geräte zur Stromversorgung und Datenverarbeitung, die zwischen dem Stromnetz und Bürogeräten und/oder Lichtquellen zum Zwecke der Datenübertragung und Stromversorgung installiert sind;
Separate Vorschaltgerät-Definition
„separates Vorschaltgerät“ bezeichnet ein Vorschaltgerät, das nicht physisch in eine Lichtquelle integriert ist und als separates Produkt oder als Teil eines umschließenden Produkts in Verkehr gebracht wird;
Produktdefinition enthalten
„enthaltendes Produkt“ bezeichnet ein Produkt, das eine oder mehrere Lichtquellen oder getrennte Vorschaltgeräte oder beides enthält. Beispiele für enthaltende Produkte sind Leuchten, die auseinander genommen werden können, um eine separate Überprüfung der enthaltenen Lichtquelle(n) zu ermöglichen, Haushaltsgeräte, die Lichtquelle(n) enthalten, Möbel (Regale, Spiegel, Vitrinen), die Lichtquelle(n) enthalten. Wenn ein umschließendes Produkt nicht zur Überprüfung der Lichtquelle und des separaten Betriebsgeräts auseinandergenommen werden kann, ist das gesamte umschließende Produkt als Lichtquelle zu betrachten;
Neue Anforderungen der ErP-Richtlinie
Anforderungen an die Energieeffizienz
(a) Ab dem 1. September 2021 darf die angegebene Leistungsaufnahme einer Lichtquelle Pon die maximal zulässige Leistung Ponmax (in W) nicht überschreiten, die als Funktion des angegebenen nutzbaren Lichtstroms Φuse (in lm) und der angegebenen Farbwiedergabe definiert ist Index CRI (-) wie folgt:
Ponmax = C × (L + Φuse/(F × η)) × R;
wo:
- Die Werte für die Schwelleneffizienz (η in lm/W) und den Endverlustfaktor (L in W) sind abhängig vom Lichtquellentyp in Tabelle 1 angegeben. Sie sind Konstanten, die für Berechnungen verwendet werden und nicht die wahren Parameter von Lichtquellen widerspiegeln. Die Schwellenwirksamkeit ist nicht die erforderliche Mindestwirksamkeit; Letzteres kann berechnet werden, indem der nutzbare Lichtstrom durch die berechnete maximal zulässige Leistung dividiert wird.
- Grundwerte für den Korrekturfaktor (C) in Abhängigkeit vom Lichtquellentyp und Zuschläge zu C für besondere Lichtquellenmerkmale sind in Tabelle 2 angegeben.
- Wirksamkeitsfaktor (F) ist:
1,00 für ungerichtete Lichtquellen (NDLS, mit Gesamtlichtstrom)
(Hinweis: Sie können den IES-Bericht überprüfen, um zu bestätigen, ob es sich um ein ungerichtetes Licht handelt, alle unsere LED-Streifen sind ungerichtete Lichter.)
0,85 für gerichtete Lichtquellen (DLS, mit Fluss in einem Kegel) - CRI-Faktor (R) ist:
0,65 für CRI ≤ 25;
(CRI+80)/160 für CRI > 25, auf zwei Dezimalstellen gerundet.
Tabelle 1
Schwellenwirksamkeit (η) und Endverlustfaktor (L)


Tabelle 2
Korrekturfaktor C abhängig von den Eigenschaften der Lichtquelle
Gegebenenfalls sind Boni auf den Korrekturfaktor C kumulativ.
Der Bonus für HLLS darf nicht mit dem Basis-C-Wert für DLS kombiniert werden (für HLLS ist der Basis-C-Wert für NDLS zu verwenden).
Lichtquellen, die es dem Endverbraucher ermöglichen, das Spektrum und/oder den Abstrahlwinkel des emittierten Lichts anzupassen und somit die Werte für Nutzlichtstrom, Farbwiedergabeindex (CRI) und/oder ähnlichste Farbtemperatur (CCT) zu ändern, und/oder oder das Ändern des gerichteten/nicht gerichteten Status der Lichtquelle, muss unter Verwendung der Referenzsteuerungseinstellungen bewertet werden.
Die Standby-Leistung Psb einer Lichtquelle darf 0,5 W nicht überschreiten.
Die vernetzte Standby-Leistung Pnet einer angeschlossenen Lichtquelle darf 0,5 W nicht überschreiten.
Die zulässigen Werte für Psb und Pnet dürfen nicht addiert werden.
(b) Ab dem 1. September 2021 gelten die in Tabelle 3 festgelegten Werte für die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz eines separaten Vorschaltgeräts, das bei Volllast betrieben wird:
Tabelle 3
Minimale Energieeffizienz für separate Vorschaltgeräte bei Volllast
Getrennte Vorschaltgeräte mit mehreren Wattleistungen müssen die Anforderungen in Tabelle 3 entsprechend der angegebenen Höchstleistung, mit der sie betrieben werden können, erfüllen.
Die Leerlaufleistung Pno eines separaten Betriebsgeräts darf 0,5 W nicht überschreiten. Dies gilt nur für separate Betriebsgeräte, für die der Hersteller oder Importeur in der technischen Dokumentation erklärt hat, dass es für den Leerlaufbetrieb ausgelegt ist.
Die Standby-Leistung Psb eines separaten Betriebsgeräts darf 0,5 W nicht überschreiten.
Die Netz-Standby-Leistung Pnet eines angeschlossenen separaten Betriebsgeräts darf 0,5 W nicht überschreiten. Die zulässigen Werte für Psb und Pnet dürfen nicht addiert werden.
Funktionale Anforderungen
Ab dem 1. September 2021 gelten die funktionalen Anforderungen nach Tabelle 4 für Lichtquellen:
Tabelle 4
Funktionale Anforderungen an Lichtquellen

Informationspflichten
Ab dem 1. September 2021 gelten folgende Informationspflichten:
(a) Auf der Lichtquelle selbst anzuzeigende Informationen
(b) Informationen, die sichtbar auf der Verpackung anzubringen sind
(c) Informationen, die auf einer frei zugänglichen Website des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten sichtbar anzubringen sind
(d) Technische Dokumentation
Energieeffizienzklassen und Berechnungsverfahren
Berechnungsformel für die Bewertung des Energieeffizienzlabels


Hinweis: Beispielanforderungen für LED-Streifenlichtquellen:
- Nehmen Sie als Modelllänge 50 cm und geben Sie ein für diese Länge geeignetes Steuergerät an oder stellen Sie es bereit
- 10
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Nützliche Referenzdokumente
Offizielles Journal der europäischen Union
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